Übernimmt Ihre Krankenkasse ein Hautkrebsscreening unter 35?

Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ab 35 jedes zweite Jahr das Hautkrebsscreening kostenfrei nutzen.

  • Versicherte der AOK können diese Vorsorge bereits ab 18 kostenfrei bei uns durchführen lassen
  • Patienten der „BIG direkt gesund“ können diese Früherkennung ohne Altersgrenzen nutzen
  • Darüber hinaus bieten die folgenden Betriebskrankenkassen ab 19 das Hautkrebsscreening an

Download: Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Betriebskrankenkassen finden Sie hier …

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Hinweis: Die teilnehmende Versicherungen werden jedes Quartal aktualisiert. Daher sind die oben genannten Krankenkassen und Konditionen nur bis zum 30.09.2015 verbindlich.

Nutzen Sie die Gelengenheit und vereinbaren Sie noch rechtzeitig einen Termin bei uns.

Übernimmt Ihre Krankenkasse ein Hautkrebsscreening unter 35?2015-08-10T08:30:04+02:00

Sommer, Sonne, Strand und Hautkrebsscreening

Sommer, Sonne, Strand: Schön, aber nicht ungefährlich für unsere Haut – denn darüber freut sich auch der Hautkrebs. Um ihn rechtzeitig zu entdecken, gibt es in Deutschland einen ganz besonderen Service: das Hautkrebsscreening. Gesetzlich Versicherte ab 35 können diese Früherkennungsuntersuchung jedes zweite Jahr kostenfrei nutzen.

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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

 

Wir sagen Ihnen welche Flecken nicht harmlos sind.

Vereinbaren Sie ein Termin zum Hautkrebsscreening in unserer Praxis.

Sommer, Sonne, Strand und Hautkrebsscreening2015-07-20T14:54:25+02:00
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