Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ab 35 jedes zweite Jahr das Hautkrebsscreening kostenfrei nutzen.

  • Versicherte der AOK können diese Vorsorge bereits ab 18 kostenfrei bei uns durchführen lassen
  • Patienten der „BIG direkt gesund“ können diese Früherkennung ohne Altersgrenzen nutzen
  • Darüber hinaus bieten die folgenden Betriebskrankenkassen ab 19 das Hautkrebsscreening an

Download: Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Betriebskrankenkassen finden Sie hier …

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Hinweis: Die teilnehmende Versicherungen werden jedes Quartal aktualisiert. Daher sind die oben genannten Krankenkassen und Konditionen nur bis zum 30.09.2015 verbindlich.

Nutzen Sie die Gelengenheit und vereinbaren Sie noch rechtzeitig einen Termin bei uns.